Kleines Lexikon der Pommern

Über die Region Pommern – gemeint ist Hinterpommern (rechts der Oder), denn Vorpommern (links der Oder) ist heute der Ostteil des deutschen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern – wurde vor und nach dem Zweiten Weltkrieg ganz viel aufgeschrieben, bevor es in Vergessenheit geraten konnte. In Travemünde gab es dereinst eine große Bibliothek, die aber in mehrere Teile getrennt und in verschiedenen Archiven verschwunden ist. Wer heute etwas über Pommern und seine einstigen Bewohner erfahren will, ist am besten beim Verein Pommerscher Greif aufgehoben.  

Der pommersche Greif

Der Greif ist ein Märchen- und Fabelwesen und als solches ein Riesenvogel mit Menschenkopf und Löwentatzen. Das Wort stammt letztendlich aus dem Assyrischen und gelangt über das Griechische und Lateinische ins Germanische. Das pommersche Herzogshaus führte seit 1241 den Greifen in ihrem Wappen und wird deshalb auch als “Geschlecht der Greifen” bezeichnet: Mit Bogislaw XIV. starb 1637 das Geschlecht der Greifen in der männlichen Linie aus.

Maßeinheiten

Dies stellt einen ersten Versuch dar, den Lesern etwas Klarheit über die pommerschen Maße zu verschaffen. Einige Dinge sind allerdings noch mit Vorsicht zu genießen, da keine Spezialiteratur vorlag, sondern die Informationen nur aus diversen Büchern extrahiert wurde. Vielleicht findet es der Leser trotzdem interessant. Bei Hinweisen, Ergänzungen und Fehlern bin ich über eine E-mail sehr dankbar.

Fuß

1 Fuß= 0,292 m
12 Fuß= 1 rheinländische Rute
16 Fuß= 1 alte pommersche Rute

Rute

Bei der Rute ist zwischen alte pommerscher, neuer pommerscher und rheinländischer Rute zu unterscheiden.

1 alt pom. Rute= 16 Fuß
1 alt pom. Rute= 14 Fuß 10 2/3 Zoll [1930]
1 alt pom. Rute= 4,67 m [1930]
1 rheinländische Rute= 12 Fuß
1875 rheinländische Ruten= 1 Meile (1752 in Neustettin gerichtlich festgesetzt)

Meile

1 Meile= 22 500 Fuß
1 Meile= 1875 rheinländische Ruthen

Quadratrute

1 alt pom. Rute x 1 alt pom. Rute= 21,81 m2 [1930]

Morgen

Bei der Einheit Morgen ist zwischen pommerschen und magdeburgischen zu unterscheiden.
Um einen pom. Morgen abzumessen benutzte man ein 10 Ruten langes Seil und spannte es einmal in die eine und dreimal in die andere Richtung. (10 x 30 Ruten)

1 pom. Morgen= 300 Quadratruten
1 pom. Morgen= 6550 m2 (Quadratmeter)
1 pom. Morgen= 2 Morgen und 102 Ruten Magdeburger Maß

Hufe

Bei der Hufe handelt es sich um ein Landmaß, das auf dem pom. Landtag 1616 wie folgt festgesetzt: (Natürlich gab es die Einheit schon seit der Besiedlung Pommerns.)

Hakenhufe= 15 pom. Morgen
dt. Landhufe= 30 pom. Morgen
Hägerhufe= 60 pom. Morgen

Die Hägerhufe wurde auch flämische Hufe genannt.

1 Hakenhufe= 15 pom. Morgen= 38 1/2 magd. Morgen= 9,82 ha
1 dt. Landhufe= 30 pom. Morgen= 77 magd. Morgen= 19,65 ha
1 Hägerhufe= 60 pom. Morgen= 154 magd. Morgen= 39,30 ha

Scheffel

1714 wurde in Pommern die Ungleichheit der Hohlmaße durch die Einführung des Berliner Scheffels behoben.

12 Scheffel= 1 Drömt [15. Jh., Rügen]
96 Scheffel= 1 Last [15. Jh., Rügen]

Drömt

1 Drömt= 12 Scheffel [15. Jh., Rügen]
8 Drömt= 1 Last [15. Jh., Rügen]

Last

1 Last= 8 Drömt [15. Jh., Rügen]
1 Last= 96 Scheffel [15. Jh., Rügen]

Getreide

1 Scheffel= 30 kg [?]
1 Scheffel Roggen= 80 Pfund [1909, Kr. Naugard]
1 Wispel= 10 Zentner

Berufe und Amtsbezeichnungen

Instmann

Ein Instmann ist in Ostdeutschland bis ins 19. Jahrhundert ein landwirtschaftlicher Arbeiter, der sich in einer Gutsherrschaft auf dem Dorfe oder dem Gute einmietete, Vieh hielt und Land pachtete und daneben den Taglohn auf dem Gute arbeitete (Instverhältnis). Die Insthäuser lagen häufig als abgesonderte Instsiedlung vom Gutshof getrennt in Form eines Strassendorfes. Nach der Bauernbefreiung wurden die Instleute allmählich zu Gutstagelöhnern und die Bezeichnung ging auf diese über. Aus: Haberkern/Wallach: Hilfswörterbuch fuer Historiker, 8. Auflage, Tübingen 1995

Schulze

Freischulzen – Setzschulzen
Aufgaben: landesherrliche Abgaben einsammeln und abführen, Polizei des Dorfes handhaben das Dorf oder Schulzengericht und dem Beisitz bäuerlicher Schöffen zu hegen. (zuständig für geringere Strafsachen) Von den verhängten Geldbußen, die meist 4 Schillinge nicht übersteigen durften erhielt der Schulze einen Anteil.

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